Mindestalter: 16
Fahrzeug
- Bis 125 ccm Hubraum
- Nicht mehr als 11 KW Motorleistung
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
- Eingeschlossene Klassen: M, S
Theorie (Unterrichte à 90 Min.)
- 12 Grundstoff + 4 klassenspezifisch
Praxis (Fahrstunden à 45 Min.)
- Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben)
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten - Ausbildungsfahrten
Je nach Können des Fahrschülers
