Mindestalter: 17
Fahrzeug
- Kraftfahrzeug bis 3,5 t
- Anhänger bis 750 kg
- Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht grösser ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht grösser ist als 3,5 t.
Theorie (Unterrichte à 90 Min.)
- 12 Grundstoff + 2 klassenspezifisch
- 6 Grundstoff + 2 klassenspezifisch (mit Vorbesitz eines Führerscheins)
Praxis (Fahrstunden à 45 Min.)
- Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben)
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
- Ausbildungsfahrten
Je nach Können des Fahrschülers
Begleiten darf dich, wer...
- mindestens 30 Jahre alt ist.
- seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist.
- zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als
3 Punkte im Verkehrszentralregister hat.
- bei der Begleitung nicht alkoholisiert ist und nicht unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln steht.