Mindestalter: 18
Fahrzeug
- Kraftfahrzeug bis 3,5 t
- Anhänger bis 750 kg
- Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht grösser ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht grösser ist als 3,5 t.
Theorie (Unterrichte à 90 Min.)
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12 Grundstoff + 2 klassenspezifisch
-
6 Grundstoff + 2 klassenspezifisch (mit Vorbesitz eines Führerscheins)
Praxis (Fahrstunden à 45 Min.)
- Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben)
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
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Ausbildungsfahrten
Je nach Können des Fahrschülers
