Mindestalter: 18 (Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B)
Fahrzeug
Seit dem 01.01.1999 wird ein spezieller Anhängerführerschein benötigt, wenn hinter einem Kraftwagen der Klasse B folgende Anhänger gezogen werden:
- Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse grösser ist als die Leermasse des PKW.
- Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht grösser ist als die Leermasse des Kraftwagens aber die Summe der Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger grösser ist als 3,5 t.
- Zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug max. 3,5 t und zulässige Gesamtmasse Anhänger max. 3,5 t.
Theorie (Unterrichte à 90 Min.)
- Keine. Die Ausbildung in der Klasse B schliesst die Ausbildung in der Klasse BE ein.
Praxis (Fahrstunden à 45 Min.)
- Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben)
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt - Ausbildungsfahrten
Je nach Können des Fahrschülers
