Mindestalter: 18
Fahrzeug
- Bis 25 KW Motorleistung
- Leermasse von mindestens 6,25 kg pro KW
- 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden
- Eingeschlossene Klassen: A1, M, S
Theorie (Unterrichte à 90 Min.)
- 12 Grundstoff + 4 klassenspezifisch
- 6 Grundstoff + 4 klassenspezifisch (mit Vorbesitz eines Führerscheins)
Praxis (Fahrstunden à 45 Min.)
- Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben)
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
- Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse A1 (gesetzlich vorgeschrieben)
3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
- Ausbildungsfahrten
Je nach Können des Fahrschülers